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Therapieverfahren

In Deutschland gelten aktuell (2025) folgende Psychotherapieverfahren als „Richtlinienverfahren“, also wissenschaftlich anerkannte Methoden, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden


Übersicht der Richtlinienverfahren

1. Verhaltenstherapie (VT)

  • Ansatz: Fokus auf erlerntes Verhalten und Denkmuster.
  • Ziel: Aktive Veränderung durch Übungen, Hausaufgaben und Zielvereinbarungen.
  • Typisch: Strukturierter Ablauf, praxisorientiert, z. B. Konfrontation bei Ängsten

2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)

  • Ansatz: Bearbeitung unbewusster Konflikte, oft aus der Kindheit.
  • Ziel: Einsicht in emotionale Ursachen von Problemen.
  • Typisch: Intensives Gespräch, emotional herausfordernd, aber klärend

3. Analytische Psychotherapie (AP / Psychoanalyse)

  • Ansatz: Langfristige, tiefgehende Analyse innerer Konflikte.
  • Ziel: Selbstentdeckung durch freie Assoziation, Traumanalyse.
  • Typisch: Mehrmals wöchentlich, über Jahre hinweg

4. Systemische Therapie (ST)

  • Ansatz: Betrachtung des sozialen Umfelds (Familie, Beziehungen).
  • Ziel: Veränderung von Beziehungsmustern.
  • Typisch: Interaktive Sitzungen, oft mit Angehörigen

5. EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing)

  • Ansatz: Speziell für posttraumatische Belastungsstörungen.
  • Ziel: Verarbeitung traumatischer Erinnerungen durch Augenbewegungen.
  • Typisch: Kurze, strukturierte Sitzungen mit Fokus auf Trauma

Wichtig für die Kostenübernahme

  • Die Therapie muss von einem approbierten Psychotherapeuten mit Kassenzulassung durchgeführt werden.
  • Nur diese Verfahren sind voll erstattungsfähig durch die gesetzliche Krankenkasse

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