Wie können wir helfen?
Therapieverfahren
In Deutschland gelten aktuell (2025) folgende Psychotherapieverfahren als „Richtlinienverfahren“, also wissenschaftlich anerkannte Methoden, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden
Übersicht der Richtlinienverfahren
1. Verhaltenstherapie (VT)
- Ansatz: Fokus auf erlerntes Verhalten und Denkmuster.
- Ziel: Aktive Veränderung durch Übungen, Hausaufgaben und Zielvereinbarungen.
- Typisch: Strukturierter Ablauf, praxisorientiert, z. B. Konfrontation bei Ängsten
2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
- Ansatz: Bearbeitung unbewusster Konflikte, oft aus der Kindheit.
- Ziel: Einsicht in emotionale Ursachen von Problemen.
- Typisch: Intensives Gespräch, emotional herausfordernd, aber klärend
3. Analytische Psychotherapie (AP / Psychoanalyse)
- Ansatz: Langfristige, tiefgehende Analyse innerer Konflikte.
- Ziel: Selbstentdeckung durch freie Assoziation, Traumanalyse.
- Typisch: Mehrmals wöchentlich, über Jahre hinweg
4. Systemische Therapie (ST)
- Ansatz: Betrachtung des sozialen Umfelds (Familie, Beziehungen).
- Ziel: Veränderung von Beziehungsmustern.
- Typisch: Interaktive Sitzungen, oft mit Angehörigen
5. EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing)
- Ansatz: Speziell für posttraumatische Belastungsstörungen.
- Ziel: Verarbeitung traumatischer Erinnerungen durch Augenbewegungen.
- Typisch: Kurze, strukturierte Sitzungen mit Fokus auf Trauma
Wichtig für die Kostenübernahme
- Die Therapie muss von einem approbierten Psychotherapeuten mit Kassenzulassung durchgeführt werden.
- Nur diese Verfahren sind voll erstattungsfähig durch die gesetzliche Krankenkasse