Wie können wir helfen?
Rehabilitation über GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine medizinische Rehabilitation (Reha). Hier sind die wichtigsten Informationen für 2025:
✅ Voraussetzungen für eine Reha auf Kosten der Krankenkasse
- Medizinische Notwendigkeit: Die Reha muss erforderlich sein, um eine Krankheit zu behandeln, einer Verschlimmerung vorzubeugen oder die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen 1.
- Rehabilitationsfähigkeit: Du musst körperlich und psychisch in der Lage sein, an der Maßnahme teilzunehmen.
- Positive Rehabilitationsprognose: Es muss eine realistische Aussicht auf Besserung bestehen.
- Keine Alternative: Andere ambulante oder stationäre Behandlungen reichen nicht aus
📝 Antragstellung
- Verordnung durch Arzt: Dein Hausarzt oder Facharzt stellt eine Reha-Verordnung aus (Formular Muster 61).
- Einreichen bei der Krankenkasse: Die Krankenkasse prüft die Zuständigkeit und medizinische Notwendigkeit – ggf. mit dem Medizinischen Dienst (MD).
- Anschlussrehabilitation (AHB): Wird direkt vom Krankenhausarzt verordnet, z. B. nach Operationen oder Klinikaufenthalten
🗓️ Ablauf
- Beratung durch Arzt oder Sozialdienst
- Auswahl der Reha-Einrichtung (Wunsch- und Wahlrecht)
- Antragstellung bei der Krankenkasse
- Prüfung und Bewilligung
- Terminvergabe durch die Reha-Klinik
- Durchführung der Reha (meist 3 Wochen stationär oder ambulant)
- Abschlussbericht und ggf. Nachsorge
🏥 Wunsch- und Wahlrecht
Du darfst bis zu drei Wunschkliniken angeben. Die Krankenkasse muss deinen Wunsch berücksichtigen, wenn:
- die Klinik medizinisch geeignet ist,
- die Wartezeit vertretbar ist,
- keine erheblichen Mehrkosten entstehen
💡 Gut zu wissen
- Bei Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.
- Es gibt auch berufliche Reha (über die Rentenversicherung) und soziale Reha (z. B. bei Suchterkrankungen).
- Bei Unsicherheit über den zuständigen Kostenträger hilft dein Arzt mit dem Formularteil A (Muster 61)