Wie können wir helfen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um bei einer kurzen Arbeitsdauer und anschließender Schizophrenie-Diagnose Leistungen zu erhalten?
Die Voraussetzungen für Leistungen nach einer kurzen Beschäftigung und anschließender Schizophrenie-Diagnose hängen stark davon ab, welche Art von Leistung gemeint ist (Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Bürgergeld, Grundsicherung). Hier die wichtigsten Punkte:
1. Krankengeld (über die gesetzliche Krankenversicherung)
- Anspruch besteht, wenn Sie vor der Erkrankung in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis waren.
- Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse Krankengeld bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit.
- Bei einer kurzfristigen Beschäftigung (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage) besteht keine Pflichtversicherung, daher meist kein Krankengeldanspruch.
2. Erwerbsminderungsrente
- Voraussetzungen:
- Allgemeine Wartezeit: mindestens 5 Jahre Versicherungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Davon mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
- Ausnahmen:
- Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit entfällt die Wartezeit.
- Ohne diese Voraussetzungen ist eine Erwerbsminderungsrente nicht möglich.
3. Grundsicherung / Bürgergeld
- Wenn keine Erwerbsminderungsrente möglich ist und Sie nicht erwerbsfähig gelten (z. B. dauerhaft weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig), können Sie Grundsicherung nach SGB XII beantragen.
- Wenn Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind (auch mit Einschränkungen), kommt Bürgergeld (SGB II) in Frage.
- Beide Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.
4. Weitere Hilfen bei Schizophrenie
- Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50) für Nachteilsausgleiche.
- Pflegegeld, wenn ein erheblicher Pflegebedarf besteht.
- Wohngeld, wenn Einkommen niedrig ist.
- Eingliederungshilfe für psychisch Kranke (z. B. betreutes Wohnen, soziale Teilhabe).
Problem bei kurzer Beschäftigung
Wenn Sie nur kurz gearbeitet haben und keine ausreichenden Pflichtbeiträge gezahlt wurden, fallen Krankengeld und Erwerbsminderungsrente meist weg. Dann bleibt:
- Bürgergeld (Jobcenter) oder
- Grundsicherung (Sozialamt), wenn Sie als nicht erwerbsfähig gelten.
Anfrage über Chat vom 13.11.2025 / Antwort Quelle: Microsoft CoPilot