Hausarztvertrag

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Hausarztvertrag

Ein Hausarztvertrag (offiziell: Hausarztzentrierte Versorgung, HZV) ist ein freiwilliges Modell der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Es regelt, dass der Hausarzt für mindestens ein Jahr die erste Anlaufstelle für alle gesundheitlichen Fragen ist und die Behandlung koordiniert. Ziel ist eine bessere Versorgung, weniger Doppeluntersuchungen und eine engere Betreuung.

Wie funktioniert der Hausarztvertrag?

  • Sie wählen einen teilnehmenden Hausarzt und verpflichten sich, bei Beschwerden zunächst immer diese Praxis aufzusuchen.
  • Überweisungen zu Fachärzten erfolgen über den Hausarzt (Ausnahmen: Notfälle, Augenarzt, Gynäkologe, Zahnarzt, Kinderarzt).
  • Teilnahme ist freiwillig und kostenlos; Kündigung ist nach Ablauf der Bindungsfrist (meist 12 Monate) möglich.

Vorteile für Patienten

  • Bessere Koordination: Der Hausarzt kennt Ihre Krankengeschichte und stimmt Facharzttermine ab.
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Medikamenten-Wechselwirkungen.
  • Finanzielle Vorteile: Manche Krankenkassen bieten Boni, Zuzahlungsbefreiungen oder zusätzliche Vorsorgeleistungen.
  • Mehr Zeit und persönliche Betreuung durch den Hausarzt.

Nachteile / Einschränkungen

  • Bindung an einen Hausarzt für mindestens ein Jahr.
  • Zusätzlicher Termin: Vor Facharztbesuch muss oft erst der Hausarzt konsultiert werden.
  • Bei manchen Verträgen können Ärzte verpflichtet sein, kostengünstige Medikamente oder bestimmte Kliniken zu wählen – das kann die Therapiefreiheit einschränken.
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