Krankengeld

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Krankengeld

Krankengeld in Deutschland
ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer, die länger krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. Hier sind die wichtigsten Informationen:

🧾 Voraussetzungen für Krankengeld

  • Gesetzlich versichert: Nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch.
  • Arbeitsunfähigkeit: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit ist erforderlich.
  • Ende der Lohnfortzahlung: Nach sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr – dann beginnt das Krankengeld.
  • Beschäftigungsdauer: Mindestens vier Wochen ununterbrochene Beschäftigung vor der Erkrankung

📅 Bezugsdauer

  • Maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.
  • Davon sind 72 Wochen Krankengeld, da die ersten sechs Wochen durch den Arbeitgeber abgedeckt sind 2.

💰 Höhe des Krankengeldes

  • 70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % des Nettogehalts.
  • Abzüge: Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Maximalbetrag ab 2025: 128,63 Euro pro Kalendertag

🔄 Was tun, wenn das Krankengeld ausläuft?

  • Arbeitslosengeld I: Möglich über die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III), wenn man weiterhin krank ist.
  • Erwerbsminderungsrente: Falls eine Rückkehr in den Job dauerhaft nicht möglich ist.
  • Neue Erkrankung: Bei vollständiger Genesung und neuer Diagnose kann erneut Krankengeld gezahlt werden.
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