Anspruch Psychotherapie

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Anspruch Psychotherapie

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Punkte für 2025:


✅ Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  1. Psychische Erkrankung mit Krankheitswert: z. B. Depressionen, Angststörungen, Traumata, Essstörungen, Zwangsstörungen, Burnout, Psychosen
  2. Behandlung durch zugelassenen Therapeuten:
    • Der Psychotherapeut muss eine Kassenzulassung haben.
    • Alternativ ist eine Kostenerstattung bei approbierten Therapeuten ohne Kassensitz möglich (siehe unten).
  3. Psychotherapeutische Sprechstunde:
    • Erste Anlaufstelle ohne Überweisung.
    • Dient der Diagnose und Indikationsstellung.
    • Danach folgen ggf. probatorische Sitzungen (max. 5), bevor ein Antrag gestellt wird

🧾 Antragstellung

  • Der Therapeut stellt nach den probatorischen Sitzungen einen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse.
  • Die Kasse prüft und genehmigt die Therapie – meist für 12, 24 oder 60 Sitzungen, je nach Verfahren

💡 Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V)

Wenn du keinen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten bekommst (z. B. Wartezeit über 3 Monate), kannst du:

  1. Eine psychotherapeutische Sprechstunde besuchen.
  2. Die vergebliche Suche nach einem Kassentherapeuten dokumentieren.
  3. Einen Antrag auf Kostenerstattung bei deiner Krankenkasse stellen.
  4. Die Therapie bei einem approbierten Therapeuten ohne Kassensitz beginnen – nach Genehmigung durch die Kasse

🧠 Anerkannte Therapieverfahren

Die Kasse übernimmt nur Richtlinienverfahren:

  • Verhaltenstherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse)
  • Systemische Therapie (seit 2020)
  • EMDR (bei posttraumatischer Belastungsstörung)
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