Wie können wir helfen?
Aussteuerung Krankengeld
Nach der Aussteuerung – also dem Ende des Krankengeldbezugs nach 78 Wochen – stellt sich für viele die Frage: Wie bin ich weiterhin krankenversichert? Hier sind die wichtigsten Regelungen für 2025:
🛡️ Krankenversicherung nach der Aussteuerung
1. Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III)
- Wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist, aber noch keine Erwerbsminderungsrente bekommst, kannst du Arbeitslosengeld I bei Arbeitsunfähigkeit beantragen.
- Während dieses Bezugs bist du gesetzlich krankenversichert – die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit
2. Arbeitslosengeld I (ALG I) – regulär
- Wenn du nicht mehr arbeitsunfähig bist, aber arbeitslos, kannst du reguläres ALG I beantragen.
- Auch hier bist du über die Agentur für Arbeit versichert.
3. Bürgergeld
- Wenn du keinen Anspruch auf ALG I hast (z. B. wegen fehlender Anwartschaftszeit), kannst du Bürgergeld beantragen.
- Auch hier übernimmt das Jobcenter die Krankenversicherungsbeiträge.
4. Familienversicherung
- Wenn du nicht erwerbstätig bist und z. B. über den Ehepartner familienversichert sein kannst, ist das eine beitragsfreie Option – allerdings nur unter bestimmten Einkommensgrenzen.
5. Freiwillige gesetzliche Versicherung
- Wenn keine der obigen Optionen greift, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern – allerdings musst du dann die Beiträge selbst zahlen (ca. 180–220 € monatlich, abhängig vom Einkommen).
📌 Wichtig
- Die Krankenkasse informiert dich etwa 3 Monate vor der Aussteuerung schriftlich.
- Du solltest dich sofort bei der Agentur für Arbeit melden, um Versicherungslücken zu vermeiden.
- Lass dich ggf. von einem Sozialverband oder Fachanwalt für Sozialrecht beraten