Aussteuerung Krankengeld

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Aussteuerung Krankengeld

Nach der Aussteuerung – also dem Ende des Krankengeldbezugs nach 78 Wochen – stellt sich für viele die Frage: Wie bin ich weiterhin krankenversichert? Hier sind die wichtigsten Regelungen für 2025:


🛡️ Krankenversicherung nach der Aussteuerung

1. Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III)

  • Wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist, aber noch keine Erwerbsminderungsrente bekommst, kannst du Arbeitslosengeld I bei Arbeitsunfähigkeit beantragen.
  • Während dieses Bezugs bist du gesetzlich krankenversichert – die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit

2. Arbeitslosengeld I (ALG I) – regulär

  • Wenn du nicht mehr arbeitsunfähig bist, aber arbeitslos, kannst du reguläres ALG I beantragen.
  • Auch hier bist du über die Agentur für Arbeit versichert.

3. Bürgergeld

  • Wenn du keinen Anspruch auf ALG I hast (z. B. wegen fehlender Anwartschaftszeit), kannst du Bürgergeld beantragen.
  • Auch hier übernimmt das Jobcenter die Krankenversicherungsbeiträge.

4. Familienversicherung

  • Wenn du nicht erwerbstätig bist und z. B. über den Ehepartner familienversichert sein kannst, ist das eine beitragsfreie Option – allerdings nur unter bestimmten Einkommensgrenzen.

5. Freiwillige gesetzliche Versicherung

  • Wenn keine der obigen Optionen greift, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern – allerdings musst du dann die Beiträge selbst zahlen (ca. 180–220 € monatlich, abhängig vom Einkommen).

📌 Wichtig

  • Die Krankenkasse informiert dich etwa 3 Monate vor der Aussteuerung schriftlich.
  • Du solltest dich sofort bei der Agentur für Arbeit melden, um Versicherungslücken zu vermeiden.
  • Lass dich ggf. von einem Sozialverband oder Fachanwalt für Sozialrecht beraten

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