Familienversicherung GKV

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Familienversicherung GKV

Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht es, bestimmte Angehörige kostenfrei mitzuversichern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hier sind die wichtigsten Regelungen für 2025:


✅ Wer kann familienversichert werden?

  1. Ehe- oder eingetragene Lebenspartner
  2. Kinder (leiblich, adoptiert, Stief- oder Pflegekinder)
  3. Enkelkinder (unter bestimmten Bedingungen)

📌 Voraussetzungen

🔹 Allgemein

  • Der Hauptversicherte ist gesetzlich krankenversichert (pflicht- oder freiwillig).
  • Der Wohnsitz des mitzuversichernden Angehörigen liegt in Deutschland

🔹 Einkommensgrenze (2025)

  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitzuversichernden Angehörigen darf nicht über 535 € liegen.
  • Bei Minijobs gilt die Grenze von 556 € monatlich

🔹 Für Kinder gelten Altersgrenzen:

SituationAltersgrenze
Grundsätzlichbis 18 Jahre
Ohne eigenes Einkommenbis 23 Jahre
In Ausbildung, Studium, FSJ/BFDbis 25 Jahre
Bei schwerer Behinderungunbegrenzt (wenn nicht selbst versicherungsfähig)

❌ Wann endet die Familienversicherung?

  • Bei Überschreiten der Einkommensgrenze
  • Bei eigener Versicherungspflicht (z. B. durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
  • Bei Scheidung oder Tod des Hauptversicherten
  • Bei Ende der Ausbildung oder des Studiums

💡 Vorteile

  • Keine eigenen Beiträge für Mitversicherte
  • Voller Versicherungsschutz wie beim Hauptversicherten
  • Zuzahlungsbefreiung für Kinder unter 18 Jahren (außer Fahrkosten)
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