Wie können wir helfen?
Familienversicherung GKV
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht es, bestimmte Angehörige kostenfrei mitzuversichern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hier sind die wichtigsten Regelungen für 2025:
✅ Wer kann familienversichert werden?
- Ehe- oder eingetragene Lebenspartner
- Kinder (leiblich, adoptiert, Stief- oder Pflegekinder)
- Enkelkinder (unter bestimmten Bedingungen)
📌 Voraussetzungen
🔹 Allgemein
- Der Hauptversicherte ist gesetzlich krankenversichert (pflicht- oder freiwillig).
- Der Wohnsitz des mitzuversichernden Angehörigen liegt in Deutschland
🔹 Einkommensgrenze (2025)
- Das monatliche Gesamteinkommen des mitzuversichernden Angehörigen darf nicht über 535 € liegen.
- Bei Minijobs gilt die Grenze von 556 € monatlich
🔹 Für Kinder gelten Altersgrenzen:
Situation | Altersgrenze |
---|---|
Grundsätzlich | bis 18 Jahre |
Ohne eigenes Einkommen | bis 23 Jahre |
In Ausbildung, Studium, FSJ/BFD | bis 25 Jahre |
Bei schwerer Behinderung | unbegrenzt (wenn nicht selbst versicherungsfähig) |
❌ Wann endet die Familienversicherung?
- Bei Überschreiten der Einkommensgrenze
- Bei eigener Versicherungspflicht (z. B. durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
- Bei Scheidung oder Tod des Hauptversicherten
- Bei Ende der Ausbildung oder des Studiums
💡 Vorteile
- Keine eigenen Beiträge für Mitversicherte
- Voller Versicherungsschutz wie beim Hauptversicherten
- Zuzahlungsbefreiung für Kinder unter 18 Jahren (außer Fahrkosten)