Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V

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Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V

💡 Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V)

Wenn du keinen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten bekommst (z. B. Wartezeit über 3 Monate), kannst du:

  1. Eine psychotherapeutische Sprechstunde besuchen.
  2. Die vergebliche Suche nach einem Kassentherapeuten dokumentieren.
  3. Einen Antrag auf Kostenerstattung bei deiner Krankenkasse stellen.
  4. Die Therapie bei einem approbierten Therapeuten ohne Kassensitz beginnen – nach Genehmigung durch die Kasse
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