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Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V
erstellt:24. Juli 2025
aktualisiert:30. Juli 2025
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💡 Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V)
Wenn du keinen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten bekommst (z. B. Wartezeit über 3 Monate), kannst du:
- Eine psychotherapeutische Sprechstunde besuchen.
- Die vergebliche Suche nach einem Kassentherapeuten dokumentieren.
- Einen Antrag auf Kostenerstattung bei deiner Krankenkasse stellen.
- Die Therapie bei einem approbierten Therapeuten ohne Kassensitz beginnen – nach Genehmigung durch die Kasse
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