Wie können wir helfen?
Krankengeld
Krankengeld in Deutschland
ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer, die länger krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. Hier sind die wichtigsten Informationen:
🧾 Voraussetzungen für Krankengeld
- Gesetzlich versichert: Nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch.
- Arbeitsunfähigkeit: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit ist erforderlich.
- Ende der Lohnfortzahlung: Nach sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr – dann beginnt das Krankengeld.
- Beschäftigungsdauer: Mindestens vier Wochen ununterbrochene Beschäftigung vor der Erkrankung
📅 Bezugsdauer
- Maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.
- Davon sind 72 Wochen Krankengeld, da die ersten sechs Wochen durch den Arbeitgeber abgedeckt sind 2.
💰 Höhe des Krankengeldes
- 70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % des Nettogehalts.
- Abzüge: Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
- Maximalbetrag ab 2025: 128,63 Euro pro Kalendertag
🔄 Was tun, wenn das Krankengeld ausläuft?
- Arbeitslosengeld I: Möglich über die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III), wenn man weiterhin krank ist.
- Erwerbsminderungsrente: Falls eine Rückkehr in den Job dauerhaft nicht möglich ist.
- Neue Erkrankung: Bei vollständiger Genesung und neuer Diagnose kann erneut Krankengeld gezahlt werden.