Patientenverfügung
Hier ist eine umfassende Übersicht zur Patientenverfügung, inklusive rechtlicher Grundlagen, spezieller Hinweise für psychische Erkrankungen und kostenloser Vorlagen:
📄 Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, mit der du im Voraus festlegst, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst oder ablehnst, falls du später nicht mehr entscheidungsfähig bist. Sie richtet sich primär an Ärzt:innen, aber auch an Bevollmächtigte oder Betreuer.
Rechtliche Anforderungen in Baden-Württemberg
- Gesetzliche Grundlage: § 1827 BGB.
- Form: Schriftlich mit Unterschrift oder notariell beglaubigtem Handzeichen.
- Widerruf: Jederzeit formlos möglich.
- Empfehlung: Regelmäßige Aktualisierung oder Bestätigung (z. B. alle 2–3 Jahre).
- Ergänzungen: Persönliche Wertvorstellungen, religiöse Überzeugungen und Hinweise für Behandler:innen erhöhen die Klarheit.bundesverbraucherhilfe
Die Broschüre des Justizministeriums BW bietet eine ausführliche Anleitung: → PDF herunterladenbundesverbraucherhilfe
Besonderheiten bei psychischen Erkrankungen
Patientenverfügungen sind auch bei psychischen Erkrankungen rechtlich wirksam, wenn sie:
- im urteilsfähigen Zustand erstellt wurden,
- konkret formuliert sind (z. B. „Bei manischer Episode keine Lithiumgabe“),
- regelmäßig aktualisiert werden.
Grenzen:
- Bei akuter Fremdgefährdung oder unklaren Formulierungen können Zwangsmaßnahmen dennoch angeordnet werden.
- Pauschale Ablehnungen („keine Zwangsbehandlung“) sind rechtlich oft nicht haltbar.
Empfehlungen:
- Behandlungserfahrungen dokumentieren.
- Vertrauensperson benennen.
- Kombination mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
- Beratung durch Fachstellen oder spezialisierte Anwält:innen.
→ Ratgeber für psychische Erkrankungenmedikationsplan-schafft-ueberblick
Kostenlose Vorlagen & Online-Assistenten
Die Malteser bieten eine aktualisierte Patientenverfügung (2025) mit:
- Online-Assistent zum Ausfüllen
- PDF-Vorlage zum Ausdrucken oder digital Bearbeiten
- Ergänzende Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung