Wie können wir helfen?
Regelwerke zur Unterstützung psychisch erkrankter Menschen (Gesetze und Verordnungen)
Die rechtliche Grundlage für die Versorgung und Unterstützung psychisch erkrankter Menschen in Deutschland ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt – insbesondere in mehreren Büchern, die unterschiedliche Lebensbereiche abdecken. Hier ist ein Überblick:
Wichtige Teile des Sozialgesetzbuchs für psychisch Erkrankte
SGB | Inhalt & Relevanz für psychische Erkrankungen |
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SGB I | Allgemeiner Teil: definiert soziale Rechte, z. B. auf Beratung, Aufklärung und Teilhabe |
SGB V | Gesetzliche Krankenversicherung: regelt medizinische Versorgung, Psychotherapie, Krankenhausbehandlung |
SGB IX | Rehabilitation und Teilhabe: zentrale Grundlage für Eingliederungshilfe, berufliche und soziale Teilhabe (inkl. BTHG) |
SGB XI | Pflegeversicherung: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, auch bei psychischen Erkrankungen |
SGB XII | Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt und Eingliederungshilfe für nicht erwerbsfähige Menschen |
SGB II | Bürgergeld: Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen mit psychischen Erkrankungen |
SGB VIII | Kinder- und Jugendhilfe: Hilfen für psychisch belastete Kinder, Jugendliche und Familien |
Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) der Länder
Zusätzlich zum SGB gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Psychisch-Kranken-Gesetz, das z. B. regelt:
- Voraussetzungen für Zwangsunterbringung und -behandlung
- Rechte von Patient:innen
- Krisendienste und gemeindenahe Hilfen
In Baden-Württemberg gilt das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW). Es definiert psychisch kranke Menschen als Personen, die infolge einer psychischen Störung krank oder behindert sind (§ 1) und regelt u. a.:
- Beratung, Betreuung, Hinführung zur Behandlung
- Vermittlung von Hilfen zur Selbsthilfe
- Angebote der Sozialen Arbeit und ehrenamtliche Hilfen