Rehabilitation über GKV

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Rehabilitation über GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine medizinische Rehabilitation (Reha). Hier sind die wichtigsten Informationen für 2025:


✅ Voraussetzungen für eine Reha auf Kosten der Krankenkasse

  • Medizinische Notwendigkeit: Die Reha muss erforderlich sein, um eine Krankheit zu behandeln, einer Verschlimmerung vorzubeugen oder die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen 1.
  • Rehabilitationsfähigkeit: Du musst körperlich und psychisch in der Lage sein, an der Maßnahme teilzunehmen.
  • Positive Rehabilitationsprognose: Es muss eine realistische Aussicht auf Besserung bestehen.
  • Keine Alternative: Andere ambulante oder stationäre Behandlungen reichen nicht aus

📝 Antragstellung

  • Verordnung durch Arzt: Dein Hausarzt oder Facharzt stellt eine Reha-Verordnung aus (Formular Muster 61).
  • Einreichen bei der Krankenkasse: Die Krankenkasse prüft die Zuständigkeit und medizinische Notwendigkeit – ggf. mit dem Medizinischen Dienst (MD).
  • Anschlussrehabilitation (AHB): Wird direkt vom Krankenhausarzt verordnet, z. B. nach Operationen oder Klinikaufenthalten

🗓️ Ablauf

  1. Beratung durch Arzt oder Sozialdienst
  2. Auswahl der Reha-Einrichtung (Wunsch- und Wahlrecht)
  3. Antragstellung bei der Krankenkasse
  4. Prüfung und Bewilligung
  5. Terminvergabe durch die Reha-Klinik
  6. Durchführung der Reha (meist 3 Wochen stationär oder ambulant)
  7. Abschlussbericht und ggf. Nachsorge

🏥 Wunsch- und Wahlrecht

Du darfst bis zu drei Wunschkliniken angeben. Die Krankenkasse muss deinen Wunsch berücksichtigen, wenn:

  • die Klinik medizinisch geeignet ist,
  • die Wartezeit vertretbar ist,
  • keine erheblichen Mehrkosten entstehen

💡 Gut zu wissen

  • Bei Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.
  • Es gibt auch berufliche Reha (über die Rentenversicherung) und soziale Reha (z. B. bei Suchterkrankungen).
  • Bei Unsicherheit über den zuständigen Kostenträger hilft dein Arzt mit dem Formularteil A (Muster 61)
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