Wie können wir helfen?
Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse
In Baden-Württemberg – wie bundesweit – können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung für Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Leistungen beantragen. Hier sind die wichtigsten Informationen:
Was ist die Zuzahlung im Krankenhaus?
- 10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
- Gilt für vollstationäre Krankenhausbehandlungen, Reha-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen
- Nicht zu zahlen bei:
- Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
- Stationärer Entbindung
- Leistungen im Rahmen von Schwangerschaftsbeschwerden
Belastungsgrenze
- 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens aller Haushaltsmitglieder
- 1 % bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen
- Für Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung gelten feste Beträge:
- 135,12 € jährlich (2 %)
- 67,56 € jährlich (1 %) bei chronischer Erkrankung
Was zählt zur Zuzahlung?
- Krankenhausaufenthalte
- Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel
- Fahrkosten, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege
- Reha- und Vorsorgemaßnahmen
Wie beantrage ich die Befreiung?
- Quittungen sammeln: Alle Belege über geleistete Zuzahlungen aufbewahren
- Einkommensnachweise beilegen: z. B. Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid
- Antrag bei der Krankenkasse stellen:
- Papierform oder digital (z. B. über die App „Meine AOK“ oder Onlinefiliale der IKK)
- Möglich auch als Vorauszahlung zu Jahresbeginn bei gleichbleibendem Einkommen
Online-Rechner & Antrag
- Viele Krankenkassen bieten einen Zuzahlungsrechner zur Ermittlung der persönlichen Belastungsgrenze
- Antrag und Infos z. B. bei: