Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse

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Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse

In Baden-Württemberg – wie bundesweit – können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung für Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Leistungen beantragen. Hier sind die wichtigsten Informationen:


Was ist die Zuzahlung im Krankenhaus?

  • 10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Gilt für vollstationäre Krankenhausbehandlungen, Reha-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen
  • Nicht zu zahlen bei:
    • Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
    • Stationärer Entbindung
    • Leistungen im Rahmen von Schwangerschaftsbeschwerden

Belastungsgrenze

  • 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens aller Haushaltsmitglieder
  • 1 % bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen
  • Für Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung gelten feste Beträge:
    • 135,12 € jährlich (2 %)
    • 67,56 € jährlich (1 %) bei chronischer Erkrankung

Was zählt zur Zuzahlung?

  • Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel
  • Fahrkosten, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege
  • Reha- und Vorsorgemaßnahmen

Wie beantrage ich die Befreiung?

  1. Quittungen sammeln: Alle Belege über geleistete Zuzahlungen aufbewahren
  2. Einkommensnachweise beilegen: z. B. Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid
  3. Antrag bei der Krankenkasse stellen:
    • Papierform oder digital (z. B. über die App „Meine AOK“ oder Onlinefiliale der IKK)
    • Möglich auch als Vorauszahlung zu Jahresbeginn bei gleichbleibendem Einkommen

Online-Rechner & Antrag


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